GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)

Gesetz 01.01.2019

Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Inkrafttreten: 01.01.2019

Bundesrat, 2. Durchgang: 23.11.2018
Bundestag, 2./3. Lesung: 18.10.2018
Bundestag, 1. Lesung: 27.09.2018
Bundesrat, 1. Durchgang: 21.09.2018
Kabinett: 06.06.2018
Referentenentwurf: 20.04.2018
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 149 KB)

GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder komplett paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und Rentenversicherung getragen. Selbstständige mit geringem Einkommen werden erheblich entlastet und Beitragsschulden abgebaut. Das Gesetz ist im Wesentlichen am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

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Stellungnahmen

Stand: 1. Januar 2019

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