Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)
Die mit dem Pflegestärkungsgesetz eingeführten Maßnahmen helfen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und unterstützen die Pflegekräfte bei ihrer Arbeit. Leistungen können nun individueller in Anspruch genommen werden und die Höhe der Leistungsbeträge ist gestiegen.