Samenspenderregistergesetz (SaRegG)

Mit dem Gesetz wird ein einfachgesetzlicher Auskunftsanspruch für Personen festgelegt, die durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind.
Zur Umsetzung dieses Anspruchs werden die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweites zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geschaffen. In diesem Register werden die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende in Zukunft für die Dauer von 110 Jahren gespeichert.

Gesetz 21.07.2017

Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen

Inkrafttreten: 01.07.2018

Wortlaut des Gesetzes - Bundesanzeiger

Bundesrat, 2. Durchgang: 07.07.2017
Bundestag, 2./3. Lesung: 18.05.2017
Bundesrat, 1. Durchgang: 10.02.2017
Bundestag, 1. Lesung: 09.03.2017
Kabinett: 21.12.2016

Referentenentwurf: 06.10.2016
Referentenentwurf zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 290 KB)

Samenspenderregister

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Stellungnahmen

Stand: 21. Juli 2017

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