Bundesweit einheitliche Ausbildung für mehr Patientensicherheit
Neuregelungen für ATAs und OTAs
Anästhesietechnische Assistenten (ATA) und Operationstechnische Assistenten (OTA) erhalten erstmals eine bundesweit einheitliche Ausbildung, die ihrer anspruchsvollen Aufgabe entspricht. Das hat der Bundestag am 7. November 2019 beschlossen. Damit schaffen wir verlässliche Regelungen für die Ausbildung und sorgen so für mehr Patientensicherheit. Die neuen Ausbildungen sollen zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.
Komplexe und breit gefächerte Aufgaben für Fachkräfte
ATA und OTA arbeiten gemeinsam mit Ärzten und anderen Fachkräften in den operativen und anästhesiologischen Bereichen von Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen. Der Bedarf an solchen Fachkräften ist hoch, die Aufgaben komplex und breit gefächert. Bisher gab es keine bundesweit einheitliche Ausbildung für ATAs und OTAs. Das soll sich nun ändern:
„Mit diesem Gesetz gehen wir jetzt an, was Berufsverbände und Bundesländer seit längerem fordern: Wir schaffen bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildung in der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz. Damit stärken wir auch die Patientensicherheit“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
In der neuen, bundeseinheitlich geregelten Ausbildung erhalten die Auszubildenden grundlegende Kompetenzen für den sicheren Umgang mit Patientinnen und Patienten in einem sehr sensiblen Arbeitsumfeld. Sie lernen beispielsweise den fachgerechten Umgang mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und weiteren medizinischen Geräten. Sie üben darüber hinaus, eigenverantwortlich die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Einsatzbereiche herzustellen oder Ärztinnen und Ärzten im Anästhesie- und OP- Bereich zu assistieren. Ein wichtiger Baustein der Ausbildung ist auch die verständliche Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten.
Die Ausbildung soll drei Jahre dauern. Sie setzt sich zusammen aus einem theoretischem Teil und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung an Krankenhäusern und in geeigneten ambulanten Einrichtungen. Die Auszubildenden schließen mit einer staatlichen Prüfung ab und erhalten eine angemessene Vergütung. Der Abschluss ist staatlich anerkannt. Das sollten Sie für eine Ausbildung mitbringen
Um eine Ausbildung zu beginnen, ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung nach einem Hauptschulabschluss nötig.
Wer vor Inkrafttreten des Gesetzes eine OTA- oder ATA-Ausbildung nach den bisherigen Regelungen begonnen hat, kann diese abschließen. Vorgesehen sind Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für die derzeit ausbildenden Schulen und ihre Lehrkräfte sowie für diejenigen, die ihre Ausbildung nach den bisherigen Regelungen absolviert haben.