Coronavirus-Schutzverordnung - CoronaSchV

Um eine Ausbreitung von Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, hat die Bundesregierung mit einer Rechtsverordnung ein Beförderungsverbot für Einreisende aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen - verhängt.

Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete, in denen durch das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein besonders hohes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde, weil in diesem Risikogebiet bestimmte, neuartige und gefährlichere Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten sind. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht eine fortlaufend aktualisierte Liste der Virusvarianten-Gebiete im Internet unter der Adresse www.rki.de/risikogebiete.

Neben den geltenden Anmelde-, Test- und Quarantäneregeln ist zum Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland und zur Limitierung des Eintrags und der schnellen Verbreitung der neuen Virusvarianten eine zeitlich befristete Beschränkung der Beförderung von Einreisenden aus den als Virusvarianten-Gebieten eingestuften Staaten in die Bundesrepublik Deutschland geboten.

Das Beförderungsverbot betrifft den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern. Dieses wurde nun in § 10 der Coronavirus-Einreiseverordnung überführt.

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Stand: 23. Juni 2021

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