Drogenkonsum und Hilfebedarfe von Geflüchteten in niedrigschwelligen Einrichtungen der Suchthilfe in Deutschland
Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister haben im Rahmen der 90. GMK am 21. Und 22. Juni 2017 in Bremen einen einstimmigen Beschluss zur Suchthilfe und Suchtprävention bei geflüchteten Menschen gefasst. Demnach sollen für geflüchtete Menschen geeignete und lebensweltorientierte Maßnahmen der Suchtprävention, bedarfsgerechte Beratungsangebote und passgenaue Maßnahmen der Suchthilfe geschaffen bzw. weiterentwickelt werden. Um zu einer gesicherten Datengrundlage beizutragen, wurden mit der im Zeitraum von sieben Monaten durchgeführten Studie Konsumbiografien, Konsummuster und Behandlungserfahrungen sowie Barrieren einer Inanspruchnahme von Angeboten bei dem Personenkreis der geflüchteten Drogenabhängigen ermittelt. Das Projekt konzentrierte sich dabei auf Geflüchtete, die seit 2015 in Deutschland angekommen sind.
Wesentliche Ergebnisse:
Mehr als die Hälfte der Geflüchteten waren schon in ihrem Heimatland abhängig. Am häufigsten wurde Heroin geraucht, seltener injiziert. Regelmäßiger Alkohol- und Cannabiskonsum waren vergleichsweise selten. Es bestätigte sich, dass geflüchtete Drogenabhängige eher niedrigschwellige Einrichtungen der Suchthilfe wie Drogenkonsumräume aufsuchen, aufgrund von Sprachbarrieren jedoch selten in weiterführende Hilfeangebote vermittelt werden können.
Im Ergebnis soll die Anbindung von drogenabhängigen Geflüchteten an Suchthilfeeinrichtungen in Deutschland dadurch verbessert werden, dass insbesondere Veranstaltungen in den Einrichtungen der Flüchtlingshilfe stattfinden sollen sowie ein verstärktes muttersprachliches Streetwork durchgeführt wird, um wirksam zu helfen.
Der Kurz-und Abschlussbericht (PDF, nicht barrierefrei, 801 KB) (PDF-Datei, 801 KB) stehen hier zum Download zur Verfügung.