Erhebung von Ansätzen guter Praxis zur Integration und Aktivierung suchtkranker Leistungsberechtigter nach dem SGB II
Mit dem Projekt wurden nach 2009 zum zweiten Mal im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie Maßnahmen und Erfahrungen erhoben, welche die Jobcenter im Rahmen des SGB II für Menschen mit Suchtgefährdung oder Suchterkrankung getroffen bzw. gemacht haben. Dabei wurde auch erfasst, wie die Schnittstelle zum Gesundheitssystem durch die Jobcenter gestaltet wird und welche Angebote jungen Erwachsenen unter 25 Jahren gemacht werden.
Wesentliches Studienergebnis ist, dass die Jobcenter grundsätzlich für die Lebenslagen und die Bedarfe Suchtkranker sensibilisiert sind; zur Klärung einer Suchtdiagnose wird inzwischen von 82 % der Jobcenter der Ärztliche Dienst der BA oder des Gesundheitsamts eingeschaltet. Außerdem engagieren sich die Jobcenter nicht nur in der kommunalen Arbeitsmarktpolitik, sondern auch im lokalen Sozialstaat: Sie verfügen über ein breit gefächertes Netzwerk zum Thema Sucht und kooperieren mit allen wesentlichen Akteurinnen und Akteuren in der Kommune. Am häufigsten mit Suchtberatungsstellen (70%), aber auch mit den sozialpsychiatrischen Diensten, Gesundheitsämtern, Maßnahmeträgern, rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie mit Jugendhilfeträgern und -einrichtungen.
Neben dem Abschlussbericht stehen außerdem Infografiken zum Bericht (PDF) (PDF, nicht barrierefrei, 767 KB) und der Kurzbericht (PDF) (PDF, nicht barrierefrei, 177 KB) zum Download bereit.