Evaluationsbericht Stufe II (Weiterführende Evaluation) von Kooperations- und Koordinationsleistungen in Kooperationsverträgen nach § 119b Abs. 3 SGB V
Stationäre Pflegeeinrichtungen sind seit 2015 verpflichtet, bei entsprechendem Bedarf Kooperationsverträge mit Vertragsärzten zu schließen. Ziel ist eine bessere medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtungen. Der Evaluationsbericht, den der Bewertungsausschuss von KBV und GKV-Spitzenverbandes jetzt vorgelegt hat, belegt: Die gesetzlichen Maßnahmen und die finanziellen Anreize zeigen ihre Wirkung. Seit dem ersten Evaluationsbericht im Dezember 2017 haben sich die Anzahl der Kooperationsverträge, der abgerechnete Leistungsbedarf und die Anzahl der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte spürbar erhöht. Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen können so von einer intensiveren Betreuung und facharztübergreifenden Versorgung profitieren.