Förderung der Umsetzung des §132g SGB V nach dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) am Forschungsschwerpunkt Advance Care Planning des Instituts für Allgemeinmedizin, Medizinische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Im Jahr 2015 ist mit § 132g SGB V – „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ – eine neue Leistung eingeführt worden, die stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ihren Bewohnerinnen und Bewohnern anbieten können. Versicherte können durch Vorausplanung nach ihren Wünschen festlegen, wie sie in einer gesundheitlichen Krise mit Einwilligungsunfähigkeit behandelt und betreut werden sollen.
Das vom BMG geförderte Projekt „Förderung der Umsetzung des § 132g SGB V gemäß Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)“ soll dazu beitragen, Elemente des sogenannten Advance Care Planning für die deutsche Versorgungslandschaft herauszuarbeiten. Die Ergebnisse sind den Verhandlungspartnern der Vereinbarung nach § 132g SGB V sowie den Trägern stationärer Einrichtungen eine Orientierung zur effektiven Implementierung an die Hand gegeben worden und der Prozess der Umsetzung des neuartigen Beratungs- und Gesprächsangebots wurde fördernd begleitet.
Das Projekt trägt damit wesentlich dazu bei, dass die Grundlagen für eine Verbreitung der neuen Leistung gelegt wurden und es gibt wertvolle Einschätzungen und Empfehlungen für die weitere Entwicklung.