Internationaler Vergleich der ambulanten ärztlichen Vergütung aus juristischer Perspektive
Bisher existiert kein systematischer internationaler Rechtsvergleich verschiedener Vergütungssysteme im ambulanten Setting. Das vorliegende Gutachten verschafft einen Überblick über die bestehenden Vergütungsstrukturen in vier Staaten (Schweiz, Frankreich, Niederlande, Italien) aus rechtswissenschaftlicher Perspektive, auch in Abgrenzung zum deutschen System.
Das Gutachten zeigt, dass sich zwar Regelungsmuster erkennen lassen, diese aber immer im institutionellen Kontext, den nationalen Regelungsansätzen und der Ausgestaltung des jeweiligen Gesundheitssystems als Ganzes zu sehen sind.
Die nationalen Vergütungssysteme sind in ihrer Grundstruktur durchaus unterschiedlich und betonen bestimmte Formen. Zugleich aber besteht innerhalb dieses Rahmens in allen Ländern eine Mischung verschiedener Vergütungselemente. Zudem lassen sich in allen Vergleichsländern gemeinsame Entwicklungstrends erkennen, wenn auch, je nach Ausprägung, in unterschiedlichem Maße: insbesondere bessere Versorgungsplanung, Ausgabenbegrenzung durch Pauschalen/Festbeträge, ergebnisbezogene Honorierung zur Qualitätssicherung. Allerdings sind solche Regelungen bisher noch nicht von zentraler Bedeutung.
Ob und inwieweit die Verfolgung der mit der Vergütung verbundenen Steuerungsziele allgemeinen gesetzlichen Vorgaben, kollektivvertraglichen Absprachen oder individuellen Vertragsschlüssen überlassen wird, hängt auch von der Anlage des jeweiligen öffentlichen Gesundheitssystems ab. Tatsächlich kommt keines der in die Untersuchung einbezogenen Systeme ganz ohne Kollektivvereinbarungen aus.