Konfliktlösungsinstrumente bei dreiseitigen Verträgen und Beschlüssen der Selbstverwaltung im System der gesetzlichen Krankenversicherung - Bestandsaufnahme, Problemanalyse und Weiterentwicklung
Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung sind eine Vielzahl von Aufgaben den Selbstverwaltungspartnern zugewiesen und von diesen im Vereinbarungswege zu lösen. Kommt eine Einigung nicht zustande, bedarf es effektiver Konfliktlösungsinstrumente, damit notwendige Vereinbarungen nicht blockiert werden. Entsprechende Schiedsregelungen sind bislang auf bipolare Rechtsbeziehungen ausgerichtet. Mit der zunehmenden Bedeutung sektorenübergreifender Versorgungsangebote sind aber immer öfter auch dreiseitige Verträge, etwa zwischen Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern zu schließen. Entsprechendes gilt für das Zusammenwirken in diversen Gremien des SGB V.
Nach geltendem Recht werden bei dreiseitigen Rechtsbeziehungen die für die Konfliktlösung bei zweiseitigen Verträgen konzipierten Schiedseinrichtungen lediglich um Vertreter der dritten Partei personell aufgestockt. Diese Form der Konfliktlösung führt zu einer Vielfalt von „erweiterten“ oder „ergänzten“ Gremien, die in rechtssystematischer und rechtspraktischer Hinsicht nicht immer überzeugt. Es gilt daher, die Konfliktlösungsinstrumente für den dreiseitigen Bereich weiter zu entwickeln und sachgerechte Lösungen zu finden.
Ziel des Gutachtens war es, die Gesamtthematik der Konfliktlösung aufzubereiten, auftretende Probleme zu analysieren und Vorschläge zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu entwickeln. Der vorliegende Abschlussbericht enthält eine umfassende Bestandsaufnahme des Schiedswesens im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und der dreiseitigen Beschlüsse der Selbstverwaltung. Daran schließt sich eine Analyse der gesamten Konfliktlösungsinstrumente des SGB V und des Krankenhausfinanzierungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der dreiseitigen Konstellationen an. Geprüft wurden dabei Schwächen der Regelungen und entsprechender Fortentwicklungsbedarf aufgezeigt. Das Gutachten enthält darüber hinaus einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der entsprechenden Regelungssystematik.
Neben dem Kurzbericht steht für Sie der Abschlussbericht zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 2 MB) bereit.