Sondergutachten zu den Wirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs
Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs hat das Sondergutachten zu den Wirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs am 28. November 2017 an das Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Die Ergebnisse werden nun einer umfassenden Bewertung unterzogen und auf sich ergebenden gesetzlichen Weiterentwicklungsbedarf geprüft. Dabei werden insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der Manipulationsresistenz geprüft und die Auswirkungen der einzelnen Vorschläge auf die Anreize zur Risikoselektion und auf die Wettbewerbsbedingungen insgesamt im Blick behalten.
Gesundheit