Vergleich der Bewertungen verschiedener EBM- und GOÄ-Positionen
In Deutschland existieren derzeit im vertrags- und privatärztlichen Bereich zwei unterschiedliche Honorarordnungen. Der Koalitionsvertrag der aktuellen Legislaturperiode hält fest, dass der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) als Honorarordnung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Leistungsverzeichnis der privaten Krankenversicherung (PKV) grundlegend überarbeitet werden müssen (CDU/CSU/SPD (HRSG.), 2018, S. 99). Die Reformbedürftigkeit begründet sich vor allem in den Unterschieden der beiden Systeme und deren Folgen, welche kontinuierlich als Thema politischer Debatten aufgegriffen werden.
Während der EBM punktuelle Anpassungen erhielt sowie zunehmend Pauschalierungen erfuhr, wurde die GOÄ trotz medizinisch-technischer Fortschritte zuletzt 1996 überarbeitet. Infolgedessen steht ein unvollständiger privatärztlicher Leistungskatalog einem pauschalierten vertragsärztlichen Leistungsumfang gegenüber. Diese systematischen Unterschiede zwischen den Vergütungssystemen können dazu führen, dass die gleiche ärztliche Tätigkeit unterschiedlich entlohnt wird.
Diese unterschiedliche Vergütung wurde in der Vergangenheit bereits durch einige Studien gezielt oder tangierend überprüft, zuletzt von NIEHAUS (2015). Um die zeitliche Lücke zu schließen und in Reaktion auf die angesprochene Reformbedürftigkeit der Honorarordnungen ist das Ziel dieses Gutachtens, einen objektiven und systematischen Vergleich zwischen ausgewählten Gebührenordnungsposition (GOP) des EBM mit Leistungspositionen (LP) der GOÄ zu erstellen. Dabei werden für eine Auswahl von GOP des aktuellen EBM die Bewertungen entsprechender Leistungen ermittelt, wenn sie gemäß der GOÄ erbracht sowie abgerechnet würden.