Rechtskonforme Betreuung in den eigenen vier Wänden: Regelungen für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (24-Stunden-Betreuung)
Die Unterstützung in der eigenen Häuslichkeit durch Betreuungspersonen, die für die Zeit ihrer Tätigkeit im Pflegehaushalt wohnen, trägt dem Wunsch der Mehrheit von pflegebedürftigen Personen Rechnung, so lange wie möglich im eigenen Haushalt leben zu können. Einer repräsentativen Befragung im Auftrag des BMG zufolge, waren in Deutschland im Jahr 2019 in etwa 100.000 Haushalten Betreuungspersonen beschäftigt, die für ihre Tätigkeit vorwiegend aus dem osteuropäischen Ausland nach Deutschland kamen. Mit dieser Form der Unterstützungs- und Betreuungsleistungen sind allerdings zahlreiche rechtliche Fragen verbunden, insbesondere im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht. Mit einem vom BMG in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten werden diese Fragen diskutiert und Vorschläge für rechtlichen Änderungen gemacht. Das Gutachten ist hier abrufbar.