Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz

So sollen Jugendliche vor Cannabis-Konsum geschützt werden

Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken umzusetzen? Welche Ziele verfolgt das Cannabisgesetz und wie wird der Kinder-, Jugend- sowie Gesundheitsschutz gewahrt? Was ist verboten und was ist in welchem Umfang erlaubt? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier in unseren FAQs.

Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt. 

Das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes ist größtenteils in zwei Stufen erfolgt: Das Gesetz ist, mit Ausnahme der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zur Tilgung von Einträgen im Bundeszentralregister, am 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Am 1. Januar 2025 werden die Regelungen zur Tilgung von Einträgen im Bundeszentralregister in Kraft treten.

Mit dem Cannabisgesetz wird der private Eigenanbau durch Erwachsene sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum legalisiert. Diese Grundsatzentscheidung ist im Eckpunktepapier vom 12. April 2023 für ein 2-Säulen-Modell zur kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene festgehalten.

Das 2-Säulen-Modell entwickelt die Eckpunkte der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Weitergabe von Cannabis an Erwachsene vom 26. Oktober 2022 weiter. Es sieht nunmehr zwei Säulen vor:

  • Säule 1 ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen.
  • Säule 2 sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Die parallel zur Umsetzung der ersten Säule begonnenen Arbeiten der Bundesregierung an der Vorbereitung der zweiten Säule umfassen komplexe fachliche und rechtliche Fragen und erfordern eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.

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Stand: 22. August 2024

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