Selbstverwaltung

  • Foto: Ein Stapel mit Büchern

    In Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung: Der Staat gibt zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vor, die Versicherten und Beitragszahler sowie die Leistungserbringer organisieren sich jedoch selbst in Verbänden, die in eigener Verantwortung die medizinische Versorgung der Bevölkerung übernehmen.

  • Screenshot: Logo des G-BA auf weißem Hintergrund
    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Der gemeinsame Bundesausschuss setzt sich aus Vertragsärzten, Vertragszahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen zusammen.

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