Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder (zum Beispiel Gesundheits- beziehungsweise Sozialministerien der Länder). Gemeinsam bilden sie auf Bundesebene die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Die KZVen haben zusammen mit der KZBV eine flächendeckende ambulante zahnärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zu organisieren (sogenannte vertragszahnärztliche Versorgung). Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) hat die Aufgabe, sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf die Vergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen zu einigen. Sie teilt auch die Vergütungen, die von den Krankenkassen direkt an die Kassenzahnärztliche Vereinigung gezahlt werden, je nach erbrachter Leistung auf die einzelnen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf. Auf Bundesebene schließt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem GKV-Spitzenverband insbesondere Vereinbarungen über die Organisation der vertragszahnärztlichen Versorgung ab. Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt, die zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen sind, sind automatisch Mitglieder der KZV ihrer Region.

Stand: 11. Januar 2024

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