Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)

Ein historischer Erfolg für globale Gesundheitspolitik: Nach zwei Jahren sehr intensiver Verhandlungen wurden die Änderungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) am 01.06.2024 in Genf abgeschlossen. Die mehr als 190 an den IGV beteiligten Länder einigten sich auf weitreichende Verbesserungen. Diese ermöglichen es weltweit alle Menschen besser vor ernsten Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit zu schützen.

Mit den beschlossenen Änderungen wird unter anderem eine Warnstufe eines pandemischen Notfalls eingeführt, das Prinzip der Solidarität und Gerechtigkeit durch verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten untereinander und mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verankert sowie Koordinierungsmechanismus für eine effizientere Nutzung von Finanzmitteln für den Aufbau der für die IGV notwendigen Kernkapazitäten etabliert.

Zur besseren Nachhaltung der Umsetzung der Vorschriften wird zudem ein Implementierungskomitee eingerichtet. Insbesondere das Implementierungskomitee und die damit verbundene Verpflichtung der Vertragsstaaten, den Fokus stärker auf die Umsetzung der IGV zu setzen und diese in Zukunft stärker nachzuhalten, stärken die Internationalen Gesundheitsvorschriften. Außerdem wird der Prüfalgorithmus für Ausbruchsgeschehen angepasst, um Erkennung und Meldung von unbekannten SARS-CoV-Ausbrüchen zu verbessern.  

Staaten werden bei der Untersuchung unklarer Krankheitsausbrüche durch die WHO stärker unterstützt, die Veröffentlichung von Informationen über bedrohliche Ereignisse für die öffentliche Gesundheit durch die WHO wird vereinfacht. Zudem enthält das Änderungspaket Regelungen zu möglichen Empfehlungen der WHO über die Verfügbarkeit und Verteilung relevanter Gesundheitsprodukte, die Aufrechterhaltung essenzieller Lieferketten sowie Reisemöglichkeiten von Gesundheitspersonal und zahlreiche weitere Änderungen, einschließlich die Möglichkeit der Anwendung von digitalen Nachweisen in Gesundheitskrisen.

Am nicht verpflichtenden Charakter der Empfehlungen der Generaldirektorin bzw. des Generaldirektors der WHO im Falle einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite ändert sich nichts. Die nationale Souveränität bleibt von den Beschlüssen unberührt.

Hintergrund IGV

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften sind das zentrale völkerrechtliche Instrument für

  • Meldewege über Krankheitsausbrüche an die WHO
  • Verpflichtung der Staaten zu Kernkapazitäten in Surveillance und Response
  • für eine international koordinierte Reaktion auf gesundheitliche Notlagen internationaler Tragweite (PHEIC).

Sie sind rechtlich bindend für 196 Staaten. Die zahlreichen Gesundheitskrisen der vergangenen Jahre, wie die Covid-19 Pandemie, Ebola-Epidemien und das Auftreten der Affenpocken haben dazu geführt, dass die WHO Mitgliedsstaaten vor mehr als zwei Jahren den Prozess der Überarbeitung der IGV begonnen haben.

Stand: 5. Juni 2024

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