E-Health-Gesetz
Das am 29. Dezember 2015 in Kraft getretene "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" hat die ersten Weichen für den Aufbau der sicheren Telematikinfrastruktur (TI) und die Einführung medizinischer digitaler Anwendungen gestellt.
Chancen der Digitalisierung nutzen
Ziel dieses Gesetzes war es, die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und eine schnelle Einführung medizinischer Anwendungen für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Die Organisationen der Selbstverwaltung erhielten darin klare Vorgaben und Fristen, die bei Nichteinhaltung teilweise auch zu Sanktionen führen. Die Schwerpunkte der Regelungen betreffen die
- Schaffung von Anreizen für die zügige Einführung und Nutzung medizinischer Anwendungen (modernes Versichertenstammdatenmanagement, Notfalldaten, elektronischer Arztbrief und einheitlicher Medikationsplan),
- Öffnung der TI und perspektivische Weiterentwicklung in Richtung maßgebliche und sichere Infrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen,
- Erstellung eines Interoperabilitätsverzeichnisses zur Verbesserung der Kommunikation verschiedener IT-Systeme im Gesundheitswesen,
- Förderung telemedizinischer Leistungen (Online-Videosprechstunde, telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen).
Seitdem wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen vorangetrieben.
Weitere Informationen
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E-Health
Hier finden Sie weitere Informationen zum Begriff E-Health
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Digitalisierung im Gesundheitswesen
Hier finden Sie Informationen über das Vorantreiben der Digitalisierung im Gesundheitswesen
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FAQ Telematikinfrastruktur und elektronische Gesundheitskarte
Wozu dient die Telematikinfrastruktur? Was bringen Telematikinfrastruktur und elektronische Gesundheitskarte für die Versicherten? Wie wird der Datenschutz bei der Gesundheitskarte sichergestellt? - Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.