Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Bürgerinnen und Bürgern stehen unterschiedliche Formen und Einrichtungen der Pflege und Betreuung zur Verfügung. Für welche Möglichkeit sich die Betroffenen und ihre Angehörigen entscheiden, hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit und von den persönlichen Lebensumständen der Personen ab, die die Pflege übernehmen möchten.
Neue Leistungsbeträge in der sozialen Pflegeversicherung
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen zum 1. Januar 2025 um 4,5 % (Pressemitteilung des BMG vom 20.12.2024: Bundesrat billigt Stabilisierung der Pflegefinanzen).
Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen werden nach der Art der Leistung unterschieden. Sie reichen von ambulanten Pflegediensten und Einzelpflegekräften, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause unterstützen, über neue Wohnformen wie Pflege-Wohngemeinschaften oder Angebote von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bis zu einer umfassenden Versorgung und Betreuung in vollstationären Pflegeeinrichtungen.
Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen in der letzten Legislaturperiode wurden die Leistungen, die der Unterstützung und Stärkung der häuslichen Pflege sowie der Entlastung pflegender Angehöriger dienen, erheblich ausgeweitet und flexibilisiert. So wurden die meisten Leistungsbeträge deutlich erhöht, der Entlastungsbetrag kann von allen Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können in voller Höhe zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, zum Pflegegeld oder zur Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, und die Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege können in gewissem Umfang miteinander kombiniert werden.
Publikationen zum Bestellen und Herunterladen
Mehr Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie auch in unseren Broschüren, die Sie kostenlos bestellen und speichern können: