Abrechnungsprüfungen

Um Abrechnungsbetrug durch ambulante Pflegedienste wirksam zu verhindern, gibt es eine Pflichtprüfung der Abrechnungen durch den Medizinischen Dienst und die Careproof GmbH. Diese Prüfinstitutionen können zudem Anlasskontrollen auch in der ambulanten Pflege unangemeldet durchführen. Bei Pflegediensten, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, hat die gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht. In die Stichproben bei den Qualitätsprüfungen von Pflegediensten werden zudem auch Personen einbezogen, die allein Leistungen der häuslichen Krankenpflege erhalten.

 

Stand: 13. Juni 2024

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