Betriebliche Gesundheitsförderung
Was steckt dahinter?
In den vergangenen Jahren hat die Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zunehmend größeres Interesse gefunden, da sie ein geeignetes Mittel ist, auf die gesundheitlichen Beanspruchungen der Beschäftigten und veränderten psychischen Belastungen durch eine sich verändernde Arbeitswelt angemessen zu reagieren. Es geht darum, gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und die Ressourcen und Gesundheitskompetenz der Beschäftigten zu stärken. Um die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern, kommen vielfältige Maßnahmen in Betracht, die sowohl auf das Verhalten der Beschäftigten abzielen, als auch auf die Gestaltung der Arbeitstätigkeit, der Arbeitsbedingungen und betrieblicher Rahmenbedingungen.
Die betriebliche Gesundheitsförderung ist im Idealfall ein wesentlicher Baustein eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements. Es umfasst die Bereiche des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie der Personal- und Organisationspolitik. Es schließt alle im Betrieb durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen ein.
Aber schon kleine Schritte können viel bewirken. Die Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist für den Arbeitgeber eine auf freiwilliger Basis erfolgte Investition in die Gesundheit seiner Beschäftigten und damit auch in sein Unternehmen. Die Krankassen haben den gesetzlichen Auftrag die Unternehmen mit Hilfe ihrer BGF-Koordinierungsstelle zu beraten und zu unterstützen. Sie helfen dabei, die richtigen Maßnahmen zu finden, egal, wie groß das Unternehmen ist.
Unternehmen unternehmen Gesundheit
Wir alle verbringen einen großen Teil unserer Zeit an unserem Arbeitsplatz. Was liegt also näher, als dafür zu sorgen, unser Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass es für den Erhalt unserer Gesundheit förderlich ist?
Viele Firmen haben dies für sich bereits erkannt. Sie haben die Gesundheitsförderung zu einer Managementaufgabe in ihren Betrieben gemacht. Häufig sind es die kleinen und mittleren Unternehmen, die die Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung noch nicht ausreichend nutzen. Der Grund ist ebenso einfach wie nachvollziehbar. Sie haben oft nur wenig Mitarbeiter und einen begrenzten Gestaltungsspielraum. Dennoch steht fest: Investitionen in die Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gerade auch von kleinen und mittleren Betrieben, sind immer Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft.
Gesunde Beschäftigte in gesunden Unternehmen sind ein Ziel, an dem sich alle im Betrieb beteiligen können. Sowohl die Unternehmensleitung als auch die Beschäftigten, die Betriebs- und Personalräte sowie die Betriebs- und Werksärzte.
Wichtige Ansprechpartner sind die Krankenkassen, denn sie verfügen über das Wissen und können Betrieben die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, damit ihnen der Schritt zur Gesundheitsförderung in dem eigenen Unternehmen gelingt. In ihren gemeinsamen regionalen BGF-Koordinierungsstellen bieten sie kostenlos Beratung und Unterstützung an.
Vorteile
Für Unternehmen und Beschäftigte ergeben sich durch eine erfolgreiche Implementierung von betrieblicher Gesundheitsförderung zahlreiche Vorteile!
Arbeitgeber |
Arbeitnehmer |
Sicherung der Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten |
Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken |
Erhöhung der Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen |
Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Verbesserung des Betriebsklimas |
Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle |
Reduzierung der Arztbesuche |
Steigerung der Produktivität und Qualität |
Verringerung von Belastungen |
Imageaufwertung des Unternehmens |
Verbesserung der Lebensqualität |
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit |
Erhaltung/Zunahme der eigenen Leistungsfähigkeit |
Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen |
Mitgestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs |
Chancen und Barrieren
Es gibt für die Betriebe vielfältige Möglichkeiten sich der Gesundheitsförderung zuzuwenden.
Die betriebliche Gesundheitsförderung ist überwiegend in großen Unternehmen zu finden. Die tragende Säule der deutschen Wirtschaft mit rund 58 % sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten – die kleinen und mittleren Unternehmen – nutzt diese Möglichkeiten noch zu selten. Das Potential und die Motivation sich der Gesundheitsförderung zuzuwenden, sind prinzipiell vorhanden. Die größte Hürde scheint fehlendes Wissen zu sein. Viele Betriebe kennen die vielfältigen Möglichkeiten nicht und sind mit der Umsetzung überfordert, da ihnen nur wenige Ressourcen zur Verfügung stehen bzw. ihnen mögliche Kooperationspartner nicht bekannt sind.
Nutzen Sie dabei die Vorteile Ihres Unternehmens:
- große Autonomie
- kurze Kommunikationswege
- flache, personenbezogene Hierarchien
- hohe Flexibilität
In kleineren Unternehmen können Entscheidungen oftmals unbürokratischer und schneller getroffen werden. Der "direkte Draht" zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird Ihnen helfen!
Wir zeigen Ihnen, wie der Einstieg gelingen kann.
Tipp: Beachten Sie die Prinzipien der betrieblichen Gesundheitsförderung!
- Partizipation: Die gesamte Belegschaft wird in Prozesse und Veränderungen der betrieblichen Gesundheitsförderung einbezogen.
- Integration: Gesundheitsförderung wird in allen Unternehmensbereichen und bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigt.
- Ganzheitlichkeit: Gesundheit wird durch das individuelle Verhalten der Beschäftigten und die Bedingungen am Arbeitsplatz beeinflusst.
Umsetzung
Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst Maßnahmen, die auf das Verhalten von Menschen ausgerichtet sind (Verhaltensprävention) und Maßnahmen, die Arbeitsbedingungen analysieren und verbessern (Verhältnisprävention). Oftmals ist eine klare Trennung in der Praxis nicht möglich und auch nicht sinnvoll, da die Bereiche sich gegenseitig beeinflussen. So verursachen zum Beispiel Über- und Unterforderung von Beschäftigten Stress und Demotivation. Um diese Auswirkungen zu vermeiden, sind neben Kursen zur Stressbewältigung auch Änderungen der Arbeitsbedingungen notwendig. Nachfolgend sind mögliche Präventionsmaßnahmen beispielhaft dargestellt:
Arbeitgeber / Verhältnisprävention |
Arbeitnehmer/ Verhaltensprävention |
ausgewogene Kantinenkost |
Ernährungskurse, Ernährungsberatung |
gesundheitsfördernde Arbeitsplatzgestaltung |
Angebot zur Förderung der Bewegung |
gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung |
Kurse zur Entspannung, Stressmanagement, Weiterbildung |
rauchfreier Betrieb, Verbesserung des Betriebsklimas (Maßnahmen gegen Mobbing, Mitarbeiterführung) |
Kurse zur Tabakentwöhnung, Hilfs- und Beratungsangebote |
Etablierung von Gesundheitszirkeln, bauliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung |
flexible Arbeitszeiten |
Leitbild, transparente Kommunikation, Führungskompetenz |
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Einstieg und erste Schritte
Auf der Grundlage der krankheitsbedingten Fehlzeiten in der deutschen Wirtschaft und der von den Krankenkassen geförderten Handlungsfelder bieten sich zum Einstieg die folgenden Themen an:
- arbeitsbedingte körperliche Belastungen, Rückengesundheit
- Ernährung, Betriebsverpflegung
- psychosoziale Belastungen (Stress)
- Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz
- gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung
- rauchfrei im Betrieb
- Suchtmittelkonsum
Daneben sollten auch die folgenden Themen zunehmend beachtet werden:
- Gesundheitsmanagement: Wie mache ich betriebliche Gesundheitsförderung zu einem festen Bestandteil des Managements?
- Kommunikationsstrategien: Wie kommuniziere ich die Ziele und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung?
- Demografie: Wie organisiere ich die Arbeit in meinem Unternehmen entsprechend den verschiedenen Bedürfnissen der Beschäftigten?
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Wie kann ich privat belasteten Beschäftigten entgegenkommen?
Entscheidend für die Themenauswahl sind aber vor allem die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Beschäftigten!
Tipp: Laden Sie ein kleines Team ein und diskutieren Sie das Thema. Dabei hat es sich als sinnvoll erwiesen, dieses Team möglichst "bunt" zusammenzusetzen: Sie, Personalleitung, die Beschäftigten, Betriebsärzte, Sozialberater und andere Betriebsangehörige. Wenn Sie ein kleines Unternehmen sind, reicht es auch, wenn Sie sich mit nur einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter besprechen. Sie können auch regelmäßige Sitzungstermine nutzen, in die Sie das Thema einbinden.
Vielleicht finden Sie auch befreundete Unternehmen in räumlicher Nähe mit denen Sie das Thema gemeinsam angehen können!
Dabei sollten Sie einen wichtigen Hinweis nicht übersehen: „Gesundheit“ entsteht nicht von heute auf morgen. Seien Sie geduldig und nehmen Sie auch Rückschläge in Kauf. Gesundheit im Unternehmen umfasst viele Bereiche! Dazu brauchen Sie einen langen Atem und viel Durchhaltevermögen. Und Sie sollten Prioritäten setzen. Es geht nicht alles auf einmal!
Mit wem sollten Sie reden:
Telefonische und bei Bedarf auch persönliche und kostenlose Beratung und Unterstützung zur Umsetzung von Gesundheitsförderung in Ihrem Betrieb erhalten sie von den BGF-Koordinierungsstellen der Krankenkassen.
Über die Möglichkeiten der Unterstützung durch die Krankenkassen können Sie sich zudem über den Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes informieren.
Steuerliche Vorteile
Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird steuerlich nach § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.
Es können Maßnahmen steuerbefreit geleistet werden, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Hierzu zählen folgende Leistungen:
Ausgeschlossen sind gemäß Leitfaden Prävention und damit auch von der Steuerbefreiung des § 3 Nummer 34 EStG zum Beispiel:
- Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen,
- Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart,
- Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen,
- Massagen und physiotherapeutische Behandlungen oder Screenings (Gesundheits-, Vorsorgeuntersuchungen) ohne Verknüpfung mit Interventionen aus den Handlungsfeldern der betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen.
Losgelöst von der Regelung des § 3 Nummer 34 EStG sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung kein Arbeitslohn, wenn sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden.
Zu der steuerlichen Behandlung von Gesundheitsmaßnahmen darf das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Um als Arbeitgeber Rechtssicherheit und Haftungsfreiheit bezüglich der zutreffenden Anwendung des § 3 Nummer 34 EStG erreichen zu können, besteht aber die Möglichkeit, zum jeweiligen Einzelsachverhalt eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt (§ 42e EStG) einzuholen.
Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Leistungen, die steuerfrei von den Arbeitgebern erbracht werden können, sind dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. April 2021 zu entnehmen.
Weitere Informationen
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Koordinierungsstellen der Krankenkassen für betriebliche Gesundheitsförderung
-
Deutsches Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF)
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iga – Initiative Gesundheit und Arbeit
-
Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung
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Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) e. V.
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
-
Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
-
Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG)