Schutzimpfungen und spezifische Vorsorge

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen zum Schutz vor Infektionskrankheiten.

In Deutschland entwickelt die Ständige Impfkommission (STIKO) Impfempfehlungen und Empfehlungen zur sogenannten spezifischen Vorsorge (etwa die Gabe von Antikörpern) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und berücksichtigt dabei sowohl den Nutzen für geimpfte Personen als auch für die gesamte Bevölkerung. Die unabhängige Kommission ist beim Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelt, wo sich auch ihre Geschäftsstelle befindet.

Auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Einzelheiten zur Kostenübernahme der Impfungen durch die Krankenkassen. Über diesen für alle gesetzlich Versicherten bestehenden Anspruch hinaus können die Krankenkassen in ihren Satzungsleistungen die Kostenübernahme von weiteren Impfungen für ihre Versicherten vorsehen. Hierzu können zum Beispiel bestimmte Reiseschutzimpfungen zählen.

Für privat krankenversicherte Personen ist die Kostenübernahme von Schutzimpfungen in den jeweiligen Vertragsbedingungen geregelt.

Grundimmunisierung für Säuglinge, Kinder, Jugendliche

Die STIKO berücksichtigt bei ihren Empfehlungen den bestmöglichen Zeitpunkt für den Aufbau des Impfschutzes (Grundimmunisierung). Da einige Infektionskrankheiten bei Säuglingen und Kleinkindern deutlich schwerer verlaufen als bei älteren Kindern, empfiehlt die STIKO die ersten Impfungen bereits einige Tage nach der Geburt des Kindes. Die einzelnen Impfungen sind empfohlenen Impfterminen zugeordnet. Eine Übersicht aller Impfempfehlungen bietet der Impfkalender der STIKO.

Die STIKO empfiehlt je nach Alter für Kinder und Jugendliche Impfungen zum Schutz vor folgenden Infektionserregern bzw. Krankheiten:

  • Rotaviren
  • RSV-Infektionen (Respiratorischer Synzytial Virus)
  • Diphtherie
  • Tetanus
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Hib (Haemophilus influenzae Typ b)
  • Hepatitis B
  • Meningokokken B
  • Meningokokken C
  • Pneumokokken
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
  • Windpocken (Varizellen)
  • HPV (Humanes Papillomvirus)

Für einige Impfungen stehen Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, so dass mit einem Impfstoff ein Impfschutz gegen mehrere Infektionskrankheiten aufgebaut werden kann. Hierzu zählen der von der STIKO empfohlene 6-fach-Impfstoff gegen Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis B sowie die Kombinationsimpfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) und ggf. Windpocken (MMRV).

Auffrischimpfungen für Kinder und Jugendliche

Für einige Impfungen sind Auffrischimpfungen im Kindes- und Jugendalter empfohlen:

  • zwei Auffrischimpfungen Diphtherie
  • zwei Auffrischimpfungen Tetanus

zwei Auffrischimpfungen Keuchhusten (Pertussis)eine Auffrischimpfung Kinderlähmung (Poliomyelitis)

Auch für die Auffrischung des Impfschutzes stehen Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung.

Standard- bzw. Auffrischimpfungen für Erwachsene

Diese Auffrischimpfungen empfiehlt die STIKO allen Erwachsenen :

  • Diphtherie und Tetanus (alle zehn Jahre empfohlen)
  • Keuchhusten (Pertussis) (einmalig, als Kombinationsimpfung bei der nächstfälligen Auffrischung gegen Diphtherie und Tetanus)
  • Masern (nach 1970 geborene Personen über 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit)
  • COVID-19-Basisimmunität (≥ 3 Antigenkontakte, davon mindestens eine Impfung)

Ab 60 Jahren:

  • COVID-19-Basisimmunität [≥ 3 Antigenkontakte (Impfung oder Infektion), davon mindestens eine Impfung) und zusätzlich jährlich eine Auffrischimpfung im Herbst]
  • Grippe (Influenza) (jährlich im Herbst)
  • Pneumokokken
  • Gürtelrose (Herpes zoster)

Ab 75 Jahren:

  • RSV-Infektionen (Respiratorischer Synzytial Virus) (bei Risikopatienten ab 60 Jahren)

In Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt sollten ungeimpfte Erwachsene sich über weitere notwendige Impfungen beraten lassen.

Impfschutz für Schwangere

  • Grippe (Influenza)
  • Keuchhusten (Pertussis)

COVID-19-Basisimmunität (≥ 3 Antigenkontakte (Impfung oder Infektion), davon mindestens eine Impfung) Für die Impfungen in der Schwangerschaft gibt es empfohlene Impfzeitpunkte, die in Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt eingeplant werden.

Indikationsimpfungen

Einzelne oder mehrere Impfungen werden für bestimmte Personengruppen mit erhöhtem Ansteckungs-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie auch zum Schutz anderer Personen empfohlen. Ein Beispiel ist die Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die in bestimmten Regionen in Deutschland empfohlen wird (Karte der FSME-Risikogebiete) oder die Impfung gegen das Mpox-Virus (Affenpocken) für Personen mit einem erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko.

Berufsbedingte Indikationen

Impfungen können auch aus beruflichen Gründen indiziert sein aufgrund eines erhöhten beruflichen beziehungsweise arbeitsbedingten Risikos und/oder zum Schutz anderer Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Stand: 1. Oktober 2024

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