Digitalisierung im Gesundheitswesen
Für die erfolgreiche Weiterentwicklung unserer Gesundheitsversorgung ist das Vorantreiben der Digitalisierung die zentrale Voraussetzung.
Die Chancen nutzen
Die Digitalisierung hat viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und der Wirtschaft bereits stark verändert. Auch für die Gesundheitsversorgung bietet sie große Chancen: nicht nur für schnellere Kommunikation und effizientere Verwaltungsabläufe, für die Abschaffung von Faxnachrichten und Papierformularen, sondern auch für die Bereitstellung von Patientendaten immer dann und dort, wo sie benötigt werden, als Voraussetzung für eine gute und wirksame Behandlung.
Die systematische Auswertung von medizinischen Daten verbessert darüber hinaus die Erkennung von Krankheiten, ermöglicht individuell ausgerichtete Therapien und eröffnet neue Heilungschancen. Die Nutzung mobiler Anwendungen birgt neue Chancen für eine selbstbestimmte Rolle der Patienten im Behandlungsablauf und für eine Stärkung der Gesundheitskompetenz.
So können digitale Technologien uns helfen, die Herausforderungen besser anzugehen, vor denen fast alle Gesundheitssysteme der westlichen Welt stehen – immer mehr ältere und chronisch kranke Menschen zu behandeln, teure medizinische Innovationen zu bezahlen, strukturschwache ländliche Gebiete weiterhin gut medizinisch zu versorgen.
Digital-Gesetz (DigiG)
Der Deutsche Bundestag hat am 14.12.2023 das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) in 2./3. Lesung beschlossen, es ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Ziel ist es, mit digitalen Lösungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Rezept (E-Rezept) den Versorgungsalltag in Deutschland zu verbessern.
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
Der Deutsche Bundestag hat am 14.12.2023 das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) in 2./3. Lesung beschlossen, es ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Mit dem GDNG können künftig Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung besser erschlossen werden und damit zu einer besseren Versorgung beitragen.
Schwerpunkte der digitalen Transformation
Das Bundesministerium für Gesundheit hat in den vergangenen Jahren den nötigen Rahmen geschaffen und die digitale Transformation substantiell vorangetrieben – stets mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung in Deutschland auf allen Ebenen zu verbessern, die notwendigen Strukturen für ein modernes Gesundheitswesen und eine datenbasierte Medizin im Hintergrund aufzubauen und bereitzustellen, vor allem aber die alltäglichen Abläufe der Menschen leichter zu machen und für die Patientinnen und Patienten wie auch für die Ärztinnen und Ärzte und die anderen Leistungserbringer einen konkreten, erlebbaren Nutzen zu schaffen.
Zu nennen sind hier vor allem der Aufbau der sicheren Vernetzung im Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur, TI), die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit ihren Anwendungen, die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des elektronischen Rezepts (E-Rezept), das neue Angebot der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) für die Versicherten, die Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten für die Videosprechstunde und weitere Leistungen in der Telemedizin.
Digitalisierungsstrategie
Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine ambitionierte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege erarbeitet. Inhalte der Strategie sind neben einer Vision und Zielen für das Digitalisierungsvorhaben auch die Ausarbeitung von Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung.
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) hat 2015 den ersten Rahmen für den Aufbau der sicheren Telematikinfrastruktur (TI) und die Einführung medizinischer Anwendungen gesetzt. Seitdem wurde die Digitalisierung des Gesundheitswesens durch verschiedene Gesetze vorangetrieben, zum Beispiel mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG).
Neben dem Aufbau von Infrastruktur, digitalen Services und Anwendungen wurden auch wichtige Weichenstellungen für die digitale Weiterentwicklung des Gesundheitswesens vorgenommen, beispielsweise mit dem Aufbau des Forschungsdatenzentrums Gesundheit (FDZ) im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, mit der Weiterentwicklung des Interoperabilitätsverzeichnisses der gematik zu einer Wissensplattform oder mit der Beteiligung des Bundes an der Gesellschaft für Telematik (gematik).
Für konkrete Erkenntnisse aus der Praxis sorgt zudem die Einrichtung von Erprobungsräumen für digitale Innovation in der Gesundheitsversorgung, etwa im Rahmen des Innovationsfonds oder durch andere regional oder thematisch fokussierte Fördermaßnahmen.
Nationales Gesundheitsportal
Schließlich erhalten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mit dem neu errichteten Nationalen Gesundheitsportal wissenschaftlich fundierte, neutrale und gut verständliche Informationen zu ausgewählten Gesundheitsthemen, Krankheitsbildern und Behandlungsmöglichkeiten. Sie werden so in die Lage versetzt, gemeinsam mit ihrer Ärztin beziehungsweise ihrem Arzt informierte Entscheidungen treffen zu können. Das Ziel ist es, nachhaltig das Wissen um Gesundheit zu steigern und damit dazu beizutragen, die Gesundheitskompetenz zu erhöhen und die Patientensouveränität zu stärken.
Neben Informationen zu Krankheiten, Pflegeleistungen und Patientenrechten werden auf dem Portal unter anderem auch die digitalen Angebote des Gesundheitswesens erklärt, zum Beispiel die ePA, die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder Angebote der Telemedizin. Das Gesundheitsportal unterstützt die Bürgerinnen und Bürger dabei, die Angebote richtig einzuordnen, individuelle Mehrwerte zu identifizieren und die mit der Digitalisierung verbundenen Innovationsschritte nachzuvollziehen und für sich zu nutzen.
Weitere Informationen
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Interoperabilitätsverzeichnis
Die Voraussetzung für einen reibungslosen elektronischen Austausch von Informationen im Gesundheitswesen ist, dass die eingesetzten Systeme die gleiche Sprache sprechen, also interoperabel sind.
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Daten für die Forschung und Versorgung
Daten helfen, wenn sie im Gesundheitsbereich systematisch und im Einklang mit der informationellen Selbstbestimmung erhoben und genutzt werden können.
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Nationales Gesundheitsportal
Finden Sie fachlich geprüfte Informationen zu Krankheiten, ICD-Codes und zu Vorsorge- und Pflegethemen.