Präventionsgesetz im Bundestag
20. März 2015. Der Bundestag hat am 20. März 2015 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention beraten.
Das Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen dafür, dass die Sozialversicherungsträger gemeinsam mit Ländern und Kommunen Prävention und Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen und in allen Lebensbereichen gestalten können. Zudem werden wichtige Maßnahmen ergriffen, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen.
Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Deshalb müssen wir die Umgebung, in der wir leben, lernen und arbeiten, so gestalten, dass sie die Gesundheit unterstützt – in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Mit dem Präventionsgesetz gehen wir jetzt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gesundheitsförderung. Dazu gehört auch, den Impfschutz zu verbessern. Wir müssen künftig alle Gesundheits-Routineuntersuchungen nutzen, um den Impfschutz zu überprüfen. Und bei der Aufnahme in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. In den parlamentarischen Beratungen zum Präventionsgesetz müssen alle Möglichkeiten auf den Tisch, die dazu beitragen, dass mehr Kinder und Erwachsene gegen gefährliche Infektionskrankheiten geschützt sind. Wir brauchen eine offene Debatte ohne Scheuklappen. Denn wer leichtfertig eine Impfung ablehnt, gefährdet auch die, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.alten können. Zudem werden wichtige Maßnahmen ergriffen, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen.
Weitere Informationen
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zum Präventionsgesetz
Rede am 20.03.15 zur 1. Beratung des Gesetzentwurfs
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Fragen und Antworten zum Präventionsgesetz
Hintergrund-Übersicht zum Thema: Welches Ziel verfolgt das Präventionsgesetz? Wer profitiert von den neuen Regelungen? Welche Verbesserungen sind für Kinder und Jugendliche geplant?