Sechster Pflegebericht der Bundesregierung
14. Dezember 2016. Der Sechste Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung wurde am 14. Dezember 2016 vom Kabinett beschlossen. Er liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.
Der Sechste Pflegebericht zeigt, dass die Leistungen der Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), vor allem aber durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) bereits im Jahr 2015 deutlich ausgebaut und besser auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen ausgerichtet werden konnten. So wurden beispielsweise zusätzliche Betreuungsleistungen in der häuslichen Pflege und die Hilfe für den altersgerechten Umbau stärker in Anspruch genommen. Anträge der Versicherten auf Leistungen von den Pflegekassen werden schneller bearbeitet und auch Verbesserungen bei der Qualifizierung und Gewinnung von Pflegepersonal sind zu verzeichnen. Auch die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung ist durch das PSG I verbessert worden, sodass die Vorbereitungen für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs fristgerecht umgesetzt werden konnten.