Lauterbach: Durchbruch bei der Krankenhausreform
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Regierungsfraktionen und das Bundesgesundheitsministerium auf die letzte Fassung der Krankenhausreform geeinigt. „Von den Grundzügen der Reform machen wir keine Abstriche. Wir halten unser Qualitätsversprechen und haben sinnvolle Anregungen, insbesondere zur ambulanten Facharztversorgung in ländlichen Gebieten und der Kinderbehandlung, aufgenommen“, erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach. Damit ist der Weg für die Verabschiedung im Bundestag Ende Oktober frei.
Öffnung von Krankenhäusern für ambulante Facharztleistungen
Eine wesentliche Neuerung der Reform ist die Stärkung der Facharztversorgung. Künftig dürfen in Gebieten mit freien Facharztsitzen sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen („Level 1i-Krankenhäuser“) und „Sicherstellungshäuser“ fachärztliche Leistungen anbieten. Die Patienten sparen sich lange Wege in eine Praxis und gehen direkt ins Krankenhaus. Die Vergütung erfolgt ähnlich wie bei niedergelassenen Ärzten über das Krankenversicherungssystem. „So stellen wir sicher, dass auch in strukturschwachen Regionen eine umfassende Versorgung gewährleistet wird“, betont Lauterbach.
Mehr Behandlungsmöglichkeiten für Kinder
Auch die stationäre und ambulante Behandlung von Kindern wird noch mehr gestärkt. Schwere Erkrankungen sollen direkt in spezialisierten Kinderkliniken ambulant behandelt werden können, ohne Überweisung. Zudem wird die stationäre Versorgung von Kindern finanziell attraktiver gestaltet: Kliniken erhalten die volle Fallpauschale, auch bei kürzerer Behandlungsdauer. Jährliche Zuschläge von 300 Millionen Euro für Kinderkliniken werden verstetigt, und große Kinderkliniken können Sonderverträge außerhalb der üblichen Regularien abschließen.
Klare Qualitätsvorgaben für alle Krankenhäuser
Um die Behandlungsqualität deutschlandweit zu verbessern, führt die Reform strikte Qualitätskriterien ein, die für alle Krankenhäuser gelten. Krankenhäuser, die diese Anforderungen nicht erfüllen – etwa aufgrund von fehlendem Fachpersonal oder technischer Ausstattung – dürfen bestimmte Leistungen künftig nicht mehr anbieten. Nur sogenannte „Sicherstellungshäuser“ in ländlichen Regionen, die für die Grundversorgung unverzichtbar sind, dürfen von diesen Kriterien abweichen. Dennoch sind auch sie verpflichtet, kontinuierlich an der Verbesserung der Behandlungsqualität zu arbeiten.
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