Minister überzeugt sich in Arztpraxis vom Fortschritt der Digitalisierung

Das E-Rezept ist einfach zu nutzen. Versicherte können das elektronische Rezept mit ihrer Versichertenkarte bundesweit in fast allen Apotheken einlösen. Davon hat sich Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bei einem Besuch in einer Berliner Praxis und Apotheke überzeugt.

09. August 2023

Die Nutzung des E-Rezepts zu verbessern, ist eines von den Zielen der Digitalgesetze, die Forschung und Versorgungsalltag einfacher machen sollen. 

Es ist nicht vertretbar, dass wir in der heutigen Zeit noch die Rezepte auf Papier ausdrucken. Wir brauchen daher eine Aufholjagd. Diese beginnt nun mit dem elektronischen Rezept, geht weiter mit der elektronischen Patientenakte und mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Die Einlösung des E-Rezepts ist seit Juli noch einfacher: Apotheken können das E-Rezept mit der Versichertenkarte einlösen – ohne aufwendige Authentifizierung. Und auch in den Praxen erleichtert das E-Rezept den Alltag, indem händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden können und das Medikamentenmanagement verbessert wird. Davon hat sich Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bei dem Besuch einer Berliner Kardiologie-Praxis sowie der angrenzenden Apotheke überzeugt.

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Mit dem Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten angelegt und die Forschung an und mit Gesundheitsdaten verbessert werden.

  • Arzt mit Tablet - Digitalisierung

    Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle.

  • Foto: Arzt führt mit Finger über virtuelle Oberfläche eines futuristischen Bildschirms aus Glas

    Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Hier finden Sie die wichtigsten Inhalte des Gesetzes und unser FAQ.

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