Leistungserbringer

Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken, aber auch eine Vielzahl anderer Anbieter von Gesundheitsleistungen wie Ergotherapeuten oder Hebammen stellen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen bereit. Sie werden unter dem Begriff Leistungserbringer zusammengefasst. Leistungserbringer sind in der Regel in Verbänden auf Bundes- oder Landesebene organisiert, die die Interessen ihrer Mitglieder als Vertragspartner der Krankenkassen vertreten. Im vertragsärztlichen Bereich beispielsweise nehmen diese Interessen die kassenärztlichen beziehungsweise kassenzahnärztlichen Vereinigungen wahr. Krankenkassen können mit einzelnen Leistungserbringern Einzelverträge abschließen. Medizinische Versorgungszentren, die Integrierte Versorgung oder der Versandhandel haben den Wettbewerb auf Seiten der Leistungserbringer deutlich verschärft. Zugleich bewirken sie aber auch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern. Denn die unzureichende Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Sektoren stellt eines der größten Probleme des deutschen Gesundheitswesens dar.

Stand: 19. April 2016

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