Leistungserbringer

Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser und Apotheken, aber auch eine Vielzahl anderer Einrichtungen und Berufe wie zum Beispiel Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten oder Hebammen erbringen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie werden unter dem Begriff Leistungserbringer zusammengefasst. Leistungserbringer sind in der Regel in Verbänden auf Bundes- oder Landesebene organisiert, die die jeweiligen Interessen ihrer Mitglieder als Vertragspartner der Krankenkassen vertreten. Im vertragsärztlichen Bereich beispielsweise vertreten diese Interessen die Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Sie sind zudem gesetzlich verpflichtet, die ambulante (zahn)ärztliche und psychotherapeutische Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen. Krankenkassen wirken mit Leistungserbringern insbesondere über Verträge zusammen. Die sektoren- und disziplinübergreifende Kooperation und Koordination der Leistungserbringer hat weiterhin Priorität für eine flächendeckende und moderne Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Stand: 21. Januar 2025

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