Krankenhaustransparenzgesetz

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz flankiert die Bundesregierung die geplante Krankenhausreform. Das Gesetz ist Basis für die geplante Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland. Patientinnen und Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet.

Gesetz 27.03.2024

Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz

Inkrafttreten: 28.03.2024

Wortlaut des Gesetzes - Bundesgesetzblatt

Bundesrat: 22.03.2024
zu den Drucksachen

Vermittlungsausschuss: 21.02.2024
Bundesrat: 24.11.2023 (Anrufung Vermittlungsausschuss)
Bundestag, 2./3. Lesung: 19.10.2023
Bundestag, 1. Lesung: 21.09.2023

Kabinett: 13.09.2023
zum Download (Formulierungshilfe) (PDF, nicht barrierefrei, 102 KB)

Bundestag.de

Weitere Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf beim Krankenhaustransparenzgesetz können Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags einsehen.

Stand: 27. März 2024

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