Prävention vor und bei Pflegebedürftigkeit

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Anteils älterer und sehr alter Menschen in der Bevölkerung werden Gesundheitsförderung und Prävention im Alter immer wichtiger. Ziel ist, gesünder alt werden zu können.

Vielen Krankheiten, die bei älteren Menschen häufig vorkommen, wie etwa Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, des Bewegungsapparats, des Stoffwechsels und Demenz, kann durch einen gesundheitsbewussten Lebensstil und rechtzeitige Prävention entgegengewirkt werden. Auch gilt es, einer Pflegebedürftigkeit vorzubeugen oder diese möglichst lange hinauszuzögern. Aber auch bei bestehender Pflegebedürftigkeit geht es darum, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Insbesondere körperliche Bewegung, eine ausgewogene Ernährung, geistige Aktivität, Stressvermeidung und soziale Teilhabe tragen zu einem gesunden Altern, zum Erhalt der Selbstständigkeit und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bei. Auch der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol und Medikamenten sowie das Nichtrauchen sind wichtige Bestandteile einer gesunden Lebensführung auch in älteren Jahren.

Im Rahmen jeder Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit wird daher auch geprüft, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Vermeidung, Überwindung, Minderung oder Verhinderung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit geeignet, notwendig und zumutbar sind. Empfehlungen sind insbesondere auch zu Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation auszusprechen, wobei es im Präventionsbereich insbesondere um eine Beratung zu Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach Paragraf 20 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) geht. Hierzu gehören präventive Maßnahmen z. B. in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Umgang mit Sucht- bzw. Genussmitteln und einer Verbesserung der psychosozialen Gesundheit.

Präventionsgesetz und Initiativen

Mit dem Präventionsgesetz haben die Pflegekassen seit 2016 erstmals einen spezifischen Präventionsauftrag für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten. Jährlich sollen Präventionsprogramme und -projekte in Höhe von rund 21 Mio. Euro durchgeführt werden. Eine Grundlage dafür bietet der „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 5 SGB XI“ des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Dieser legt Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest und soll Pflegekassen dabei unterstützen, entsprechende Angebote zu entwickeln und umzusetzen. Die aktuelle Version des Leitfadens sowie eine wissenschaftliche Evaluation der präventiven Leistungen der Pflegekassen nach Paragraf 5 SGB XI finden Interessierte auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Etablierung von gesundheitsfördernden Angeboten in der Lebenswelt Pflegeheim etwa mit dem Forschungsprojekt „Qualitätsorientierte Präventions- und Gesundheitsförderung in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe“ (QualiPEP) des AOK-Bundesverbands unterstützt. Zur Stärkung der Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind die Krankenkassen seit dem Jahr 2019 verpflichtet, einen dynamisierten Betrag, ausgehend von jährlich 1 Euro zusätzlich je Versicherten für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) aufzuwenden. Das Thema ,,Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege“ stand auch im Mittelpunkt des 9. gemeinsamen Präventionskongresses des BMG und der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. (BVPG) im Dezember 2019. Auf der Internetseite der BVPG kann die Dokumentation hierzu abgerufen werden.

Im Rahmen der Nationalen Präventions-Initiative des BMG finden derzeit in unterschiedlichen Feldern der Prävention Maßnahmen des BMG zur Stärkung von Public Health und der Prävention in Versorgung und Pflege statt. Zu ersten Projekten, etwa zum Thema Prävention von Pflegebedürftigkeit im ambulanten Bereich liegen bereits Erkenntnisse, vor. Hierzu fanden unter anderem auch Fokusgruppengespräche statt. Eine Dokumentation der Ergebnisse dazu sowie auch weitere Informationen zum Forschungsstand sowie zu weiteren Angeboten stellt das BMG bereit.

Mit dem Nationalen Aktionsplan "IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung" will die Bundesregierung das Ernährungs- und Bewegungsverhalten in Deutschland nachhaltig verbessern. Auch hier sind ältere Menschen eine wichtige Zielgruppe.

Der vom Bundesministerium für Gesundheit initiierte „Runde Tisch Bewegung und Gesundheit“ hat die relevanten Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und weiteren Interessensgruppen zusammengebracht, um sich gemeinsam zu verständigen, wie Bewegung in Deutschland gestärkt werden kann. In diesem Zusammenhang wurde auch die Bedeutung von Bewegungsförderung für die Stabilisierung von Gesundheit und für die Vermeidung oder Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit für ältere und pflegebedürftige Menschen erörtert. Mit Blick auf eine weitere Stärkung der Bewegungsförderung wurden die bereits vorhandenen Bewegungsangebote diskutiert, Handlungsbedarfe erkannt und Lösungsansätze formuliert. Ein Konsenspapier mit den Ergebnissen des Runden Tisches wurde am 12. März 2024 beim zweiten Bewegungsgipfel der Bundesregierung veröffentlicht.

Das nationale Gesundheitsziel "Gesund älter werden" wurde vom Kooperationsverbund "gesundheitsziele.de" im Frühjahr 2012 verabschiedet. Es beschreibt in 13 Zielen wichtige Maßnahmen, um die Gesundheit älterer Menschen zu verbessern bzw. zu erhalten. Darunter fallen auch die Prävention von Pflegebedürftigkeit und die Berücksichtigung der Interessen der pflegenden Angehörigen. Darüber hinaus finden Sie auf unserer Internetseite weitere Informationen zur Gesundheitsförderung und Prävention für ältere Menschen.

Weitere Themen zur Gesundheit im Alter, die auch für Pflegebedürftige relevant sein können (z. B. Demenz, Ernährung und Bewegung), bietet Ihnen auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über das Internetportal „Gesund und aktiv älter werden“.

Stand: 18. November 2024

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