Fragen und Antworten zum Digital-Gesetz
Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet.
elektronische Patientenakte (ePA)
Weitere Infos finden Sie hier:
E-Rezept
Telemedizin
Kosten
Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen (§ 393 SGB V)
Inkrafttreten: 1. Juli 2024
Weitere Informationen
-
Effiziente Versorgung im Gesundheitswesen
Das Digital-Gesetz (DigiG) soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Die wichtigsten Inhalte finden Sie hier.
-
Chronik des Gesetzes
Alle Stationen sowie Entwürfe zum Download des „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) finden Sie in diesem Verzeichnis.
-
Bessere Forschung im Gesundheitswesen
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Die wichtigsten Inhalte finden Sie hier.