Fragen und Antworten zum Digital-Gesetz

Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet.

elektronische Patientenakte (ePA)

E-Rezept

Telemedizin

Kosten

Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen (§ 393 SGB V)

Inkrafttreten: 1. Juli 2024

Stand: 25. Juni 2024

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