Agenda 2030 – das Nachhaltigkeitsziel 3 "Gesundheit und Wohlergehen"

Grundlage für die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung ist die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit dem Titel "Die Transformation unserer Welt". Sie wurde am 25. September 2015 von den Staats- und Regierungschefs der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Sie umfasst 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) mit insgesamt 169 Unterzielen. Insbesondere die Unterziele beziehen sich verstärkt auf die Zusammenarbeit mit den Ländern des Globalen Südens. Die Ziele und Unterziele umfassen insbesondere die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung: Wirtschaft, Soziales und Ökologie. Im Mittelpunkt stehen dabei ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, mehr Chancengleichheit und Generationengerechtigkeit sowie ein nachhaltiges Management von natürlichen Ressourcen. Die Ziele sollen bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Sie gelten für alle Staaten (Industrieländer, Schwellen- und Entwicklungsländer) gleichermaßen. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) wurden 2016 die Ziele der "Agenda 2030" in eine nationale Strategie überführt. Wichtig ist dabei, dass alle Ziele in ihrer Wechselwirkung und gegenseitigen Abhängigkeit gesehen und nicht isoliert betrachtet werden. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie wird regelmäßig aktualisiert. Die nächste Aktualisierung ist im Jahr 2025 vorgesehen.

Das Nachhaltigkeitsziel 3 (Sustainable Developtment Goal 3, kurz: SDG 3) "Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern" betrifft den gesamten Bereich von Gesundheit und Pflege insbesondere auch auf globaler Ebene. Insgesamt umfasst das SDG 3 13 spezifische Unterziele für die Gesundheit von Müttern und Kindern, für übertragbare Krankheiten, wie beispielsweise HIV/AIDS, Tuberkulose und Hepatitis sowie für nichtübertragbare Krankheiten wie beispielsweise Krebserkrankungen und Diabetes. Weitere Unterziele beziehen sich auf Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit sowie der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, auf die gesundheitlichen Auswirkungen von Umweltverschmutzung, Verkehr und Tabakkonsum und auf die Forschung und Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen. Wesentliche Elemente des Nachhaltigkeitsziels 3 bestehen im Ausbau der allgemeinen Gesundheitsversorgung, in einem erschwinglichen Zugang zu hochwertigen, unentbehrlichen Impfstoffen und Arzneimitteln, in einer nachhaltigen Finanzierung, Bereitstellung von ausreichendem, qualifiziertem Gesundheitspersonal und darin, Kapazitäten zu schaffen, um gesundheitliche Notfälle zu verhindern und zu bewältigen.

Zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie haben alle Bundesressorts nationale Indikatoren entwickelt. Die Indikatoren sind dem jeweiligen Ziel zugeordnet und stehen für eine besonders wichtige Komponente im Bereich des Ziels. Sie dienen der Fortschrittsbeurteilung. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beinhaltet aktuell 75 nationale Indikatoren. Die Indikatoren im Bereich des SDG 3 "Gesundheit und Wohlergehen", für die das BMG zuständig ist, sind:

3.1. a, b Vorzeitige Sterblichkeit bei Frauen und Männern

3.1. c, d Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen

3.1. e, f Adipositasquote von Jugendlichen und Erwachsenen

3.3 Deutschlands Beitrag zur globalen Pandemieprävention und -reaktion

Der aktuelle Nachhaltigkeitsbericht des BMG dokumentiert die konkreten Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 3.

Einige Beispiele daraus sind:

  • Die Stärkung der Öffentlichen Gesundheit ist eine zentrale Aufgabe: Die Aufklärung zu Vorbeugung und Früherkennung muss in einer sinnvollen Kombination aus Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitskompetenz weiter gestärkt werden. Dazu werden die Strukturen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weiterentwickelt, modernisiert und durch neue Kompetenzen ergänzt.
  • Mehr Qualität und die Sicherung leistungsstarken Krankenhausversorgung: Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG sichert und steigert die Behandlungsqualität sowie die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz haben alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere den Patientinnen und Patienten die Möglichkeit erhalten, zu erkennen, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet und wie es um die Qualität steht. Dafür hat das Bundesministerium für Gesundheit im Mai 2024 den „Bundes-Klinik-Atlas“ – als Online-Angebot bereitgestellt.
  • Die Kompetenzen der beruflich Pflegenden nimmt das Pflegekompetenzgesetz in den Blick. Damit werden die Befugnisse der Pflegekräfte entsprechend ihre Kompetenzen erweitert. Denn bereits heute können Pflegefachkräfte häufig mehr Aufgaben ausführen, als sie rechtlich eigenständig dürfen. Das trägt dazu bei, den Pflegeberuf attraktiver zu machen.
  • Es geht auch um die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens: Das Medizinforschungsgesetz sorgt für Verbesserungen bei der Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Zudem wird die elektronische Patientenakte (ePA) dafür sorgen, dass vorhandene Daten für eine qualitativ hohe Gesundheitsversorgung besser ausgetauscht und genutzt werden können und Behandlungsentscheidungen auf einer besseren Datengrundlage erfolgen.

Neben SDG 3 gibt es weitere Nachhaltigkeitsziele, deren Fortschritte das gesamte Gesundheitsergebnis maßgeblich verbessern. Daher wird oftmals von "gesundheitsbezogenen Nachhaltigkeitszielen" gesprochen. So unterstützen beispielsweise Bildung und die Gleichstellung der Geschlechter eine verbesserte sexuelle und reproduktive Gesundheit, sauberes Wasser reduziert Durchfallerkrankungen und saubere Energie wiederum fördert die Gesundheit der Atemwege. Auch potentielle negative Wechselwirkungen müssen bei Politikentscheidungen berücksichtigt werden.

Um die internationale Umsetzung des Nachhaltigkeitsziel 3 zu unterstützen, wurde der Globale Aktionsplan (GAP) für ein gesundes Leben und das Wohlergehen aller Menschen ins Leben gerufen. Der GAP soll die Zusammenarbeit zur Umsetzung von SDG3 zwischen den 13 unterzeichnenden Organisationen verbessern.

Stand: 21. Januar 2025

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