Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (Pakt für den ÖGD)
Eine globalisierte Welt stellt hohe Anforderungen an die Gesundheitssicherheit.
In den Internationalen Gesundheitsvorschriften fällt Flug- und Seehäfen bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten eine wichtige Rolle zu. Um diese Vorschriften umzusetzen, wurden in Deutschland zehn Flug- und Seehäfen gesetzlich benannt, welche die Bedingungen aus den Internationalen Gesundheitsvorschriften erfüllen und Kapazitäten personeller wie infrastruktureller Art vorhalten müssen. Diese Einrichtungen sind ein essentieller Bestandteil für eine schnelle Reaktion auf Ereignisse, die gesundheitliche Notlagen internationaler Tragweite darstellen können. Um diese Strukturen zu stärken, hat der Bund bis Ende 2023 50 Millionen Euro in einem Förderprogramm bereitgestellt. Sie sollen z. B. für Investitionen in medizinische sowie technische Ausstattung, Räume, Beförderungsmittel oder Quarantäneeinrichtungen dienen.
Es handelt sich um die Seehäfen Bremen/Bremerhaven, Hamburg, Kiel, Rostock und Wilhelmshaven sowie um die Flughäfen Berlin-Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München.
Derzeit planen die Länder die Maßnahmen – ein Prozess, der spätestens Ende 2023 abgeschlossen sein muss.
Der Pakt für den ÖGD umfasst folgende weitere Bereiche
Weitere Informationen
-
Beirat „Pakt ÖGD“
Begleitet wird der Pakt durch den von BMG und Ländern eingesetzten „Beirat zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“.
-
Begriffe von A-Z: Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben dem ambulanten und stationären Sektor eine unverzichtbare Säule des Gesundheitssystems in Deutschland.
-
Leitbegriffe bei der BZgA
Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) und Gesundheitsförderung