Ziel 12a/12b/13 – Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Leistungserbringer und der Patientenkompetenz

Ziel 12a: Alle in der onkologischen Versorgung tätigen Leistungserbringer verfügen über die notwendigen kommunikativen Fähigkeiten zu einem adäquaten Umgang mit Krebspatientinnen bzw. -patienten und ihren Angehörigen:

  • In der Aus-, Weiter- und Fortbildung der Gesundheitsberufe wird die Vermittlung adäquater Kommunikationskompetenzen verbessert.

  • Die Kommunikationsfähigkeiten werden im Rahmen der Qualitätssicherung laufend überprüft und trainiert.

Ziel 12b: Stärkung der Patientenkompetenz

Ziel 13: Die Patientinnen und Patienten werden aktiv in die Entscheidung über medizinische Maßnahmen einbezogen:

  • Bereitstellung evidenzbasierter Patienteninformationen im Prozess der Behandlung zur Unterstützung der Entscheidungsfindung

  • Praktizierung der Partizipativen Entscheidungsfindung (Umsetzung der Verfahren des "shared decision making")

Aufgrund der engen thematischen Nähe sowie der inhaltlichen Überschneidungen wurden die Ziele 12 (a und b) und 13 gemeinsam bearbeitet und in einem "Ziele-Papier" zusammengefasst.

Hintergrund zu Ziel 12a

Bei Ziel 12a ging es um die Förderung beziehungsweise Verbesserung der kommunikativen Kompetenzen der Leistungserbringer (insbesondere von Ärztinnen/Ärzten und Pflegepersonal) im Umgang mit krebskranken Menschen und deren Angehörigen. Die patientenzentrierte Kommunikation umfasst eine verständliche und einfühlsame Informationsvermittlung bezüglich Diagnose, Behandlungsmöglichkeiten und Verlauf der Erkrankung sowie auch die Mitteilung von ungünstigen Nachrichten. Hierfür sind seitens der Leistungserbringer entsprechende soziale und kommunikative Kompetenzen erforderlich.

Die Experten-Arbeitsgruppe zum Handlungsfeld 4 des Nationalen Krebsplans konzentrierte sich zunächst auf die ärztlichen und pflegerischen Berufsgruppen. Ob und inwieweit für beide Berufsgruppen Defizite in der Aus-, Weiter- und Fortbildung bestehen, wurde im Rahmen einer Studie durch eine weitergehende Bestandsaufnahme überprüft ("Ist-Analyse der kommunikativen Kompetenzen in der ärztlichen und pflegerischen Aus-, Weiter- und Fortbildung").

Die seinerzeitigen, nachfolgenden Umsetzungsempfehlungen der Experten-Arbeitsgruppe beziehen sich auf die Aus-, Weiter- und Fortbildung, wobei die entsprechend berufsrechtlichen Zuständigkeiten (insbesondere Länder und Berufskammern) zu berücksichtigen sind.

Empfehlungen und konkrete Maßnahmen zu Ziel 12a

Vor dem skizzierten Hintergrund hatte die Experten-Arbeitsgruppe folgende Maßnahmen empfohlen, die nachfolgend durch eine weitere Arbeitsgruppe "Umsetzungsempfehlungen zu Ziel 12a" konkretisiert wurden:

Hintergrund zu Ziel 12b

Ziel 12b befasste sich mit der Stärkung der Patientenkompetenz durch Informations-, Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie durch Verbesserung der Rahmenbedingungen und Entwicklung von Anreizen für Professionelle zur Förderung der Patientenkompetenz. Im Kontext onkologischer Erkrankungen beschreibt die Patientenkompetenz auf verschiedenen Ebenen, wie Patientinnen und Patienten durch ihr Erleben, Bewerten, Wissen und Handeln ihre Erkrankung und deren Behandlung verarbeiten und bewältigen. Sie spiegelt die Entwicklung von der traditionell paternalistisch geprägten Arzt-Patient-Beziehung hin zu einem Verständnis vom Patienten als einem aktiven, gleichberechtigten Partner in der Behandlung wider. Patientenkompetenz beinhaltet das Bestreben, den eigenen Weg in der Erkrankung zu gehen und aus eigenen Kräften zur Verbesserung des Krankheitsverlaufs beizutragen. Hierbei stellt die Fähigkeit, die richtigen Fragen zu stellen und patientengerechte Informationen sowie eine qualifizierte, sachbezogene und individuelle Beratung und Unterstützung einzufordern, ein zentrales Element dar. Somit ist auch die Kommunikationsfähigkeit der an Krebs Erkrankten von erheblicher Bedeutung. Allerdings sollte die Stärkung der Patientenkompetenz ein Angebot sein, das nicht zu einer zusätzlichen Belastung oder sogar Überforderung der Krebskranken führen darf.

Empfehlungen und Maßnahmen zu Ziel 12b

Ein wissenschaftlich fundiertes Konzept zur Patientenkompetenz befindet/befand sich in der Entwicklung. Daher besteht/bestand vorrangiger Handlungsbedarf im Bereich der Forschung sowie der Ausarbeitung von Grundlagen für eine angemessene Umsetzung in die Patientenversorgung. Als Maßnahmen wurden empfohlen:

  1. Ist-Analyse zum Konzept der Patientenkompetenz hinsichtlich der wissenschaftlichen Ausarbeitung und Operationalisierung

  2. Darauf aufbauend Erhebung der Patientenkompetenz bei Betroffenen in verschiedenen Phasen ihrer Erkrankung im Hinblick auf soziodemographische Merkmale, subjektive Präferenzen, Relevanz, Einstellungen und Ausprägungsgrade

  3. Systematische Erhebung der Wünsche von Krebskranken hinsichtlich der Informations- und Schulungsmaßnahmen zur Stärkung der Patientenkompetenz

  4. Entwicklung und Implementierung von Angeboten zur evidenzbasierten Information (z. B. Patientenleitlinien, Entscheidungshilfen, Beratungskonzepte) für Patienten und Angehörige sowie Förderung der Patientenkompetenz im gesamten Behandlungsverlauf

  5. Vor einem flächendeckenden Ausbau von Angeboten zur Stärkung der Patientenkompetenz bei Krebskranken modellhafte Erprobung und Evaluation der unter Punkt 4. genannten Angebote

Hintergrund zu Ziel 13

Ziel 13 konzentrierte sich auf die bessere Einbeziehung von an Krebs Erkrankten in die Entscheidungen über medizinische Maßnahmen im Sinne einer partizipativen Entscheidungsfindung (PEF). Die Umsetzung einer stärkeren Patientenbeteiligung erfolgt im direkten Gespräch zwischen Ärztin oder Arzt und Krebskranken und umfasst deren Zusammenarbeit beim Herbeiführen individueller medizinischer Entscheidungen zu diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen. Insofern baut die Realisierung des Ziels 13 auf der Umsetzung der Ziele 12a und 12b auf. Das PEF-Konzept wurde primär für chronische Erkrankungen entwickelt und ist für Tumorerkrankungen besonders geeignet, weil hier komplexe Behandlungsalternativen mit variierenden Kurz- und Langzeitnebenwirkungen sowie bedeutsamen Auswirkungen auf die körperliche und psychische Lebensqualität der Krebskranken bestehen.

Die partizipative Entscheidungsfindung ist als Konzept für die Onkologie und andere chronische Erkrankungen zwar gut ausgearbeitet und international in zahlreichen Studien erfolgreich evaluiert worden, allerdings ist sie in der onkologischen Versorgung zu wenig verankert.

Empfehlungen und Maßnahmen zu Ziel 13

Die Experten-Arbeitsgruppe hatte folgende Maßnahmen empfohlen:

  1. Bestandsaufnahme der bisherigen Verankerung der PEF in der onkologischen Versorgung

  2. Erarbeitung und Weiterentwicklung von medizinischen Entscheidungshilfen in der Onkologie einschließlich Vorschlägen zur Risikokommunikation und deren Implementierung

  3. Integration von Trainingsmodulen zur PEF (Gesprächs- und Kommunikationstechniken einschließlich angemessener Risikokommunikation) in entsprechende Curricula zur ärztlichen und pflegerischen Aus-, Weiter- und Fortbildung

  4. Überprüfung der Umsetzung in und Anpassung der PEF-Module an die Strukturen einer leitlinienorientierten klinischen Entscheidungsfindung in der Onkologie, insbesondere in Tumorkonferenzen und Tumorboards

Aufgrund des noch in vielen Teilaspekten offenen Kenntnisstandes ist der Forschungsbedarf zu den Zielen 12a, 12b und 13 sehr groß. Daher ist es erforderlich, bei der stufenweisen Umsetzung der genannten Maßnahmen unter anderem die Forschungsergebnisse der Fördermaßnahmen des Nationalen Krebsplans zu berücksichtigen.

Die seit März 2018 eingesetzte Querschnitts-Arbeitsgruppe "Gesundheitskompetenz und Patientenorientierung in der Onkologie" hat sich mit den aus Handlungsfeld 4 des Nationalen Krebsplans resultierenden Ergebnissen und den auch außerhalb des Krebsplans angestoßenen Entwicklungen befasst und Vorschläge für angepasste Handlungsempfehlungen zum Bereich der Patientenorientierung erarbeitet.

Stand: 5. September 2024

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