Ziel 5 - Qualitätssicherung, Zertifizierung onkologischer Behandlungseinrichtungen

Die Kernaussage von Ziel 5 ist: Es existieren einheitliche Konzepte und Bezeichnungen für die Qualitätssicherung und Qualitätsförderung sowie für die Zertifizierung onkologischer Behandlungseinrichtungen.

Die Inhalte des Zieles wurden in zwei voneinander unabhängige Teilziele unterteilt. Das Teilziel I beschäftigt sich mit der Zertifizierung onkologischer Behandlungseinrichtungen, während das Teilziel II weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen über die Zertifizierung hinaus zum Inhalt hat; beide Teilziele werden im Folgenden gemeinsam dargestellt.

Hintergrund

Die Behandlung von Krebskranken in Deutschland unterliegt vielfältigen, sich ständig verändernden Einflüssen und Veränderungen. Um dem gerecht zu werden, müssen die Vorgehensweisen in Krankenhäusern und Arztpraxen angepasst und weiterentwickelt werden. Dies gilt ebenso für spezialisierte Zentren wie für den einzelnen Behandelnden. Meint man alle an der Behandlung Beteiligten, spricht man auch von „Versorgungsstrukturen“.

Insbesondere die demografische Alterung und zunehmend bessere Überlebenschancen stellen die Versorgung von Krebskranken vor neue und große Herausforderungen. Daher müssen onkologische Versorgungsstrukturen heute und in Zukunft eine hohe Qualität nachweisen und angemessen sein, um für Krebskranke sachgerechte und wirkungsvolle Behandlungsangebote bereitstellen zu können. Eine transparente Information über die Ergebnisse der Krebsbehandlung ist erforderlich, um eine gute Qualität zu erkennen und sicherzustellen. Die Zertifizierung von Krebszentren ist hierfür eine geeignete Möglichkeit.

Derzeit besteht die Tendenz, für Betroffene mit häufigen Krebserkrankungen (insbesondere Brustkrebs, Prostatakrebs, Darmkrebs, Lungenkrebs) eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Behandlung in zertifizierten Zentren vorzusehen. Daher war die Zertifizierung von Zentren zunächst die zentrale Frage, mit der sich die Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten auseinandergesetzt hat.

Ein Zentrum ist ein Netz von qualifizierten und gemeinsam zertifizierten, multi- und interdisziplinären, transsektoralen und ggf. standortübergreifenden Einrichtungen (Krankenhäuser, vertragsärztliche Versorgung, Rehabilitationseinrichtungen), die, sofern fachlich geboten, möglichst die gesamte Versorgungskette für Betroffene abbilden.

Zertifizierte Einrichtungen gliedern sich in drei Zertifizierungsstufen:

  • Organkrebszentrum (Center, C) ist ein auf ein Organ oder ein Fachgebiet spezialisiertes Zentrum

  • Onkologisches Zentrum (Cancer Center, CC) erstreckt sich auf mehrere Organe oder Fachgebiete

  • Onkologisches Spitzenzentrum (Comprehensive Cancer Center, CCC) ist ein Onkologisches Zentrum mit Forschungsschwerpunkten

Qualität der Behandlung

Ungeachtet der Versorgungsstruktur, das heißt unabhängig davon, ob die Behandlung in einer vertragsärztlichen Praxis oder im Krankenhaus erfolgt, muss die Qualität der Behandlung gleich sein und zu vergleichbaren Ergebnissen führen. Mit Hilfe der Zertifizierung onkologischer Behandlungseinrichtungen soll die Qualität in allen betroffenen Bereichen optimiert werden.

Es konnte in der Arbeitsgruppe kein einheitliches Meinungsbild darüber erzielt werden, ob ein Zertifizierungsverfahren freiwillig oder aber verbindlich vorgegeben werden sollte und ob Qualitätsverbesserungen ausschließlich über eine verbindliche Zertifizierung erreicht werden können. Eine Zertifizierung vorzubereiten, zu erhalten und regelmäßig zu erneuern, ist für das medizinische Personal aufwändig und für die Krankenhäuser mit Kosten verbunden. Ob und wie diese Kosten ersetzt werden können, fällt in den Bereich „Vergütung“.

Die Behandlung von Krebskranken erfolgt in der Regel im Zusammenspiel zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, onkologischen Schwerpunktpraxen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen und insbesondere in den zertifizierten Zentren. Denn sie betrifft die Bereiche Früherkennung/Screening, Diagnostik, Therapie, Nachsorge, Rehabilitation und Palliativversorgung. Qualitätsanforderungen für die onkologische Versorgung sollten daher sektorenübergreifend angelegt sein, das heißt alle diese mitbehandelnden Einrichtungen berücksichtigen. Damit geht die Aufgabe über die Zertifizierung von Zentren hinaus, meistens auch über die unmittelbare Region. Auch sind zertifizierte Zentren gefordert, durch klinische Studien beispielsweise neue Behandlungsmaßnahmen zu erproben und mit etablierten Behandlungen zu vergleichen. Ferner kann zudem durch Versorgungsforschung auf die Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung hingewiesen werden. Entsprechende Forschung, die gegebenenfalls Produkte und Verfahren verschiedener Hersteller vergleicht, wird in der Regel nicht von den Unternehmen finanziert und daher als „nicht kommerzielle Forschung“ bezeichnet.

Empfehlungen und Maßnahmen

Vor diesem Hintergrund hatte die Experten-Arbeitsgruppe 2011 folgende Maßnahmen empfohlen:

  1. Verbesserung der elektronischen Dokumentation und Transparenz über die Versorgungsqualität
  2. Entwicklung und Bereitstellung eines in seinem Nutzen validierten Zertifizierungsverfahrens zur Verbesserung der Versorgungsqualität
  3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für nicht kommerzielle Forschung

Zu einem späteren Zeitpunkt sollen zwei weitere Maßnahmen realisiert werden:

  1. Klärung von Vergütungsaspekten im Zusammenhang mit der Zertifizierung/Qualitätsverbesserung
  2. Weiterentwicklung der regionalen und überregionalen Vernetzung

Ferner soll ein abgestimmtes Konzept entwickelt werden, um die Qualität der onkologischen Versorgung mit vergleichbaren Qualitätsansprüchen über die gesamte Versorgungskette (Früherkennung/Screening, Diagnostik, Therapie, Nachsorge, Rehabilitation und Palliativversorgung) nachhaltig zu sichern, zu fördern und transparent darzulegen.

Da bisher nicht alle Bereiche der onkologischen Versorgung von der Qualitätssicherung erfasst werden, hat die Arbeitsgruppe Folgendes empfohlen:

  1. Bestandsaufnahme aller bestehenden Qualitätssicherungs-Regelungen,
  2. Entwicklung einheitlicher Qualitätsvorgaben,
  3. Entwicklung von Versorgungspfaden für jede Tumorart zur Beschreibung der realen Behandlungsverläufe,
  4. Entwicklung und Anpassung von Qualitätsindikatoren,
  5. Qualitätsförderung anhand von Rückmeldeverfahren (Feedback) sowie des internen Leistungsvergleichs (Benchmarking) von Leistungsanbietern,
  6. patientengerechte Informationen über die Qualität der Versorgung.

Seit 2018 arbeitet eine Querschnitts-Arbeitsgruppe zur „Qualität und Vernetzung“ daran, die bisher isoliert betrachteten Ziele 5 „Zertifizierung“, 6 „Onkologische Leitlinien“ und 8 „Klinische Krebsregister“ des Handlungsfeldes 2 des NKP übergreifend zu vernetzen und die Weiterentwicklung der Vernetzung und Qualität in der onkologischen Versorgung voranzutreiben – im Sinne eines übergreifenden Qualitätszyklus.

Verbesserung der onkologischen Versorgung in Europa

Die Themen Qualität und Vernetzung werden auch auf europäischer Ebene unter Beteiligung Deutschlands in den Blick genommen. Mit den Joint Actions CanCon (2014-2017) und iPAAC (2018-2021) wurden hier bereits wichtige Impulse gesetzt. Als Fortsetzung dieser Aktivitäten hat im Oktober 2022 die Joint Action CraNE („Network of Comprehensive Cancer Centres: Preparatory activities on creation of National Comprehensive Cancer Centres and EU Networking (Englisch)“) begonnen.

Ziel von CraNE ist es, die konzeptionelle Grundlage für die Verbesserung einer netzwerkbezogenen onkologische Versorgung durch die Schaffung von umfassenden qualitätsgesicherten Versorgungsstrukturen in der Europäischen Union (EU) zu erarbeiten („Comprehensive Cancer Infrastructures“). So soll zur Umsetzung von „Europas Plan gegen den Krebs“ („Europe’s Beating Cancer Plan“) ein EU-weites Netzwerk aus anerkannten Comprehensive Cancer Centres (CCC ‒ onkologische Spitzenzentren) - ergänzt durch flächendeckende regionale tumorspezifische Netzwerke - etabliert werden. Parallel und komplementär zu den Arbeiten in CraNE läuft aktuell die Joint Action JANE („Networks of Expertise on Cancer“ (Englisch)).

JANE soll insgesamt sieben neue „Expertise-Netzwerke“ zu Krebs konzeptionell entwickeln und eine Umsetzung vorbereiten.

Die Themen der Expertise-Netzwerke sind:

  • Personalisierte Primärprävention;
  • Langzeitüberleben;
  • Palliativversorgung;
  • Omic-Technologien;
  • High-Tech medizinische Ressourcen;
  • komplexe Krebserkrankungen mit schlechter Prognose;
  • an Krebs erkrankte Heranwachsende und junge Erwachsene.

Deutschland ist maßgeblich an den Joint Actions CraNE und JANE beteiligt. Die Nachfolge-Joint Actions zu CraNE und JANE (EUnetCCC und JANE 2) sind in Vorbereitung.

Weitere Ziele des Nationalen Kebsplans

  • Inanspruchnahme Krebsfrüherkennung

  • Organisatorische Weiter-entwicklung der Krebsfrüherkennungsprogramme

  • Weiterentwicklung der Gebärmutterhals-Krebsfrüherkennung

  • Weiterentwicklung der Darmkrebsfrüherkennung

  • Evaluation Krebsfrüherkennung

  • Evidenzbasierte Leitlinien für die Krebsbehandlung

  • Aussagekräftige Qualitätsberichterstattung durch klinische Krebsregister

  • Psychoonkologische Versorgung

  • Verbesserung der Informationsangebote für Krebskranke und ihre Angehörigen

  • Verbesserung der Beratungs- und Hilfsangebote für Krebskranke und ihre Angehörigen

  • Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Leistungserbringer und der Patientenkompetenz


Stand: 5. Juni 2024

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