Datensparsame einheitliche Tumordokumentation
Während einer Krebsbehandlung werden neben der Dokumentation in der Krankenakte weitere Daten erfasst, die für unterschiedliche Zwecke genutzt werden, insbesondere zur Qualitätssicherung, für bevölkerungsbezogene Auswertungen und zur wissenschaftlichen Evaluation der Behandlungsstrategie.
Diese Daten dienen im Weiteren auch dazu, Informationen über die Qualität der Versorgung für alle Beteiligten – Patientinnen und Patienten, Leistungserbringer, Krankenkassen und Politik – bereitzustellen. Dabei hat sich zunehmend etabliert, dass für die unterschiedlichen Dokumentationszwecke jeweils eine separate Erhebung und eigenständige Dokumentation der Daten erfolgt, so dass zahlreiche - vielfach identische - Daten ein und derselben Person nebeneinander und oftmals unverknüpft in unterschiedlichen Dokumentationssystemen vorliegen. Die damit verbundenen zahlreichen Dokumentationsanforderungen stoßen vor allem bei der Ärzteschaft infolge des hohen zeitlichen und bürokratischen Mehraufwandes auf erhebliche Kritik. Aus Sicht der Expertinnen und Experten wurde daher als ein wichtiges Ziel des Nationalen Krebsplanes angesehen, das Gebot der Datensparsamkeit konsequent zu befolgen, die Dokumentationspflichten zu reduzieren und sinnvolle Vereinheitlichungen zu nutzen. Um hierzu möglichst konkrete Änderungsvorschläge unterbreiten zu können, haben die Expertinnen und Experten die Bedeutung der Datenerfassung querschnittsartig über die Handlungsfelder bzw. sämtliche bisher bearbeiteten Ziele analysiert und Lösungsvorschläge für eine datensparsame einheitliche Tumordokumentation ausgearbeitet (Ziele-Papier Querschnitts-AG).
Um dieses Anliegen weiter zu unterstützen, hat sich das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit den zuständigen Normgebern mit einer Absichtserklärung zur Tumordokumentation im Januar 2013 verpflichtet, gemeinsam und konsequent an einer datensparsamen Tumordokumentation mitzuarbeiten.
Konkret wurde diese Erklärung durch die Arbeiten einer seinerzeit eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe „Datensparsame einheitliche Tumordokumentation“ begleitet und umgesetzt."
Weitere Informationen
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Handlungsfeld 1
Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
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Handlungsfeld 2
Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung
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Handlungsfeld 3
Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung
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Handlungsfeld 4
Stärkung der Patientenorientierung
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Risiko-adaptierte Krebsfrüherkennung
Risiko-adaptierte Früherkennung zielt darauf ab, Personen mit erhöhtem Krebsrisiko frühzeitig zu identifizieren und durch gezielte Maßnahmen die Krankheitslast und Sterblichkeit zu reduzieren.
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Ziele des Nationalen Krebsplans
Die Ziele des Nationalen Krebsplans (NKP) wurden bereits im Jahr 2008 formuliert und seither zahlreiche Maßnahmen zur Zielerreichung umgesetzt.