Krankenhausreform
Mit der Krankenhausreform werden folgende zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten, Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung sowie Entbürokratisierung.
Das System der Fallpauschalen hat die Krankenhäuser zu stark ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Viele Krankenhäuser wären von der Schließung bedroht, wenn sich nichts ändert.
Stattdessen erhalten notwendige Kliniken durch die Reform Vorhaltepauschalen, wenn sie die maßgeblichen Qualitätskriterien erfüllen und die Länder ihnen die jeweilige Leistungsgruppe zugewiesen haben. Das heißt sie bekommen eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. Somit bestimmt die Qualität und nicht mehr die Quantität die Versorgung.
Das Vorhaben im Detail
- Das System der Fallpauschalen wird weitgehend ersetzt. Notwendige Kliniken erhalten zukünftig zusätzlich Vorhaltepauschalen. Das heißt sie bekommen eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.
- Durch die Festlegung von Qualitätskriterien für die einzelnen Leistungsgruppen, die den Krankenhäusern von den Ländern zugewiesen werden, bestimmt stärker die Qualität und nicht mehr die Quantität die Versorgung. Durch das neue System der Vorhaltepauschalen erhalten Krankenhäuser die Chance, zu überleben. Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig ist und gut gemacht wird.
- Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Seit Mai 2024 werden verständlich und transparent Informationen über den Umfang und die Qualität des stationären Versorgungsgeschehens in Deutschland sowie Informationen über die Personalausstattung in den Krankenhäusern im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht.
Fragen und Antworten zur Krankenhausreform
Warum ist eine Krankenhausreform nötig? Welche Ziele werden mit der Krankenhausreform verfolgt? Lesen Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Krankenhausreform.
Chronik der Reform
Tagungen der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform“
Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
Im Mai 2022 wurde, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, eine Kommission eingerichtet, um notwendige Reformen im Krankenhausbereich anzugehen. Sie legt Stellungnahmen vor und erarbeitet Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und auf Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung. Dabei orientiert sich die „Regierungskommission Krankenhaus“ an Kriterien wie Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung. Auf Grundlage ihrer Vorschläge erarbeiten Bund, Länder und Fraktionen konkrete Vorschläge.
Weitere Informationen
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Krankenhausfinanzierung
Die Finanzierung der Krankenhäuser teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen. Alle Informationen zu Investitions- und Betriebskosten erhalten Sie in dieser Übersicht.
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Fallpauschalen
Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Finanzierung der voll- und teilstationären Leistungen der deutschen Krankenhäuser über das sogenannte DRG-Fallpauschalensystem.
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Interview im Handelsblatt (23.02.2023)
Zum Auftakt der Verhandlungen zur Krankenhausreform zeigt sich Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach zuversichtlich, dass Bund, Länder und Fraktionen konstruktive Ergebnisse erzielen werden.